35 %, max. € 5.250
Die Stadt übernimmt 35 % der Kosten. Förderbar sind Kosten bis € 15.000, daraus ergibt sich der Höchstbetrag.
Hunderttausende Wiener Wohnungen heizen mit einer Gastherme. Hier lesen Sie, wann eine Wärmepumpe in der Wohnung möglich ist und was die Stadt dazuzahlt.
Eine Wärmepumpe in einer Wiener Wohnung ist möglich, wenn sich ein Platz für das Außengerät findet und Miteigentümer oder Vermieter zustimmen. Die Stadt Wien fördert Wärmepumpen in Eigentums- und Mietwohnungen mit 35 % der Kosten, höchstens € 5.250. Die Neuauflage der Bundesförderung gilt dagegen nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser.
Laut Wiener Stadtwerke heizen rund 475.000 Wiener Wohnungen mit einer Gasetagenheizung. Diese Wohnungen haben bereits Heizkörper und Leitungen, also eine wassergeführte Wärmeverteilung. Das ist eine gute Ausgangslage, denn eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann an dieses System angeschlossen werden.
Was für Eigentums- und Mietwohnungen gilt. Stand Oktober 2026.
Die Stadt übernimmt 35 % der Kosten. Förderbar sind Kosten bis € 15.000, daraus ergibt sich der Höchstbetrag.
Die alte Heizung wird demontiert. Das Gerät muss in der Produktdatenbank stehen, Vorlauf höchstens 40 °C oder Effizienznachweis bei 55 °C.
Zuständig ist der Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 und MA 25). Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate alt sein.
Hauptwohnsitz ist Voraussetzung. Es besteht kein Rechtsanspruch, ausgezahlt wird nach vorhandenen Budgetmitteln. Ob für Wohnungen im Mehrparteienhaus eine Bundesförderung in Frage kommt, prüfen Sie in den aktuellen Unterlagen der Sanierungsoffensive. Gedacht ist die Neuauflage 2026 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht ein Außengerät mit freier Luftzufuhr. In Frage kommen Balkon, Loggia, Fassade, Innenhof oder Dach. Bewilligungsfrei ist ein Gerät laut MA-37-Merkblatt vor allem, wenn der Kältekreis ganz außen liegt oder nur wenig Kältemittel enthält. Auf das Wiener Stadtbild ist Rücksicht zu nehmen, in Schutzzonen sollten Sie vorab mit der Stadt sprechen.
Im Wohnungseigentum ist für Änderungen an allgemeinen Teilen wie Fassade oder Dach die Zustimmung nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu klären. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters nach dem Mietrechtsgesetz. Holen Sie diese früh ein, denn ohne sie hilft auch das beste Angebot nicht.
In dicht bebauten Wiener Vierteln liegen Schlafzimmerfenster oft nah beieinander. Fixe Dezibel-Grenzen gibt es in Wien nicht, Maßstab ist ein Leitfaden zum Schallschutz haustechnischer Anlagen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt ein Schallgutachten machen. Details zu Genehmigung und Schall stehen unter Wärmepumpe Wien Genehmigung.
Statt jede Wohnung einzeln umzurüsten, kann eine Eigentümergemeinschaft im Mehrparteienhaus auch eine zentrale Lösung für das ganze Gebäude planen, zum Beispiel mit Geräten auf dem Dach oder im Hof. Das braucht mehr Abstimmung, kann aber Platz, Schall und Stadtbild besser lösen als viele Einzelgeräte an der Fassade. Wo ein Fernwärmeanschluss möglich ist, ist auch diese Option zu prüfen. Für einen Altbau mit hohen Räumen lohnt außerdem ein Blick auf die Vorlauftemperatur, mehr dazu unter Wärmepumpe im Altbau.
Oft ja, vor allem wenn die Wohnung bereits eine Gasetagenheizung mit Heizkörpern hat, an die eine Wärmepumpe anschließen kann. Schwierig ist meist der Platz für das Außengerät und die Zustimmung im Haus. Ein Fachbetrieb klärt bei einer Besichtigung, ob es eine machbare Lösung gibt.
Für Eigentums- und Mietwohnungen zahlt die Stadt Wien 35 % der Kosten, höchstens € 5.250. Förderbar sind Kosten bis € 15.000. Es gelten unter anderem Hauptwohnsitz, Produktdatenbank und die Vorlaufgrenze (Stand Oktober 2026).
Die Förderung der Stadt Wien nennt ausdrücklich auch Mietwohnungen. Bauliche Änderungen wie ein Außengerät an der Fassade brauchen aber die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie diese, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Ein Fachbetrieb aus Wien prüft Aufstellort, Heizkörper und Zustimmungslage. Bis zu drei Angebote, kostenlos und unverbindlich.